
ABO Energy GmbH & Co. KGaA hat eine Stillhaltevereinbarung mit ihren Gläubigern abgeschlossen. Das Unternehmen plant damit den ersten Schritt zur Sanierung.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE0005760029 / WKN: 576002) hat am 23. Januar 2026 eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen. Diese Vereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.
Sanierungskonzept in Arbeit
Der Abschluss der Stillhaltevereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts, über das die Gesellschaft derzeit mit den Finanzierungspartnern verhandelt. Die Finanzierungspartner haben gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie das Fortbestehen der bestehenden und eine etwaige Gewährung neuer Finanzierungen unter dem Vorbehalt einer Reihe von Bedingungen stellen. Dazu gehören die Einigung auf ein Sanierungskonzept und die Erstellung eines entsprechenden Sanierungsgutachtens. Die Stillhaltevereinbarung sieht vor, dass die Fremdkapitalgeber während des Verhandlungszeitraums keine Rechte aus (potenziellen) Kündigungsgründen geltend machen.
Beratungsgesellschaft beauftragt
Parallel dazu hat die Gesellschaft eine renommierte Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen, welches in der ersten Februarhälfte 2026 als Entwurf vorliegen soll. Auf dieser Grundlage sollen anschließend ein Term Sheet für das Sanierungskonzept bzw. weitere Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Fremdkapitalgebern verhandelt werden. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft.
Gläubiger der Anleihe beteiligt
Im Rahmen des Sanierungskonzepts ist beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu soll zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.