
Inhaltsverzeichnis
- Squeeze-Out Verlangen übermittelt
- Angemessene Barabfindung festgelegt
- Hauptversammlung am 30. Juni 2026
Centrotherm AcquiCo AG hat konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Squeeze-Outs an centrotherm international AG übermittelt. Das Verlangen wurde am 15. Mai 2026 übermittelt.
Die Centrotherm AcquiCo AG, Frankfurt am Main, hat der centrotherm international AG heute ihr konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt. Bereits am 17. Dezember 2025 hatte die Hauptaktionärin das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung eine angemessene Barabfindung für die Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.
Höhe der Barabfindung: Die Centrotherm AcquiCo AG hat mitgeteilt, dass sie Aktien in Höhe von 90,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 8,74 je Stückaktie festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat bereits signalisiert, dass er die Angemessenheit der Barabfindung bestätigen wird.
Verschmelzungsvertrag: Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der centrotherm international AG als übertragender Gesellschaft und der Centrotherm AcquiCo AG als übernehmender Gesellschaft werden noch am heutigen Tag stattfinden. Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026 erfolgen.
Zustimmung der Hauptversammlung: Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses sowie der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre an die Hauptaktionärin über.