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German Pellets Anleihe bringt erste Auszahlung

by Wolfi

Insolvenz bei German Pellets – erste Auszahlung an Anleihegläubiger steht bevor. Mit rund 2,56 % Quotenzahlung geht die Verteilung in der 48. Kalenderwoche los. Das gab Insolvenzverwalter Nicolas Rebel am 24. November bekannt.

Die German Pellets GmbH i.I. schreibt weiter ihre traurige Geschichte fort – und trotzdem gibt es jetzt Bewegung für die Gläubiger. Endlich mal was Konkretes, könnte man meinen. Im Rahmen des seit Jahren laufenden Insolvenzverfahrens (580 IN 64/16) erfolgt nun eine erste Abschlagszahlung. Die Quote liegt bei etwa 2,56 %. Nicht gerade üppig, aber immerhin ein kleiner Hoffnungsschimmer.

Wer gehofft hatte, hier käme ein dicker Batzen Geld zurück, muss sich gedulden — oder realistisch bleiben. Die Auszahlungen gehen an die Inhaber dreier Anleihen: ISIN DE000A1H3J67 (WKN A1H3J6), ISIN DE000A1TNAP7 (WKN A1TNAP) und ISIN DE000A13R5N7 (WKN A13R5N). Alle drei Papiere sind im Freiverkehr in Frankfurt gelistet. Für die Anleger wird’s langsam ernst. Ist ja auch höchste Zeit!

Kleine Schritte nach langer Durststrecke

Seit dem Start des Verfahrens im Jahr 2016 haben viele Gläubiger vermutlich schon resigniert. Der aktuelle Move ist zwar kein Quantensprung, aber er zeigt zumindest, dass das Verfahren nicht komplett feststeckt. Für die Betroffenen kommt’s jetzt drauf an, wie schnell sie ihre Forderungen geltend machen. Und ob sie überhaupt noch dran glauben…

Die Kommunikation läuft über zwei gemeinsame Vertreter. Für zwei der drei Anleihen ist die CMS Hasche Sigle Partnerschaft zuständig. Die Düsseldorfer Kanzlei steht mit einer Mailadresse bereit (pellets@cms-hs.com). Für die dritte Anleihe ist Rechtsanwalt Daniel Vos aus Brühl der richtige Ansprechpartner (vos@theurer-vos.de). Wer seine Unterlagen nicht längst parat hat, sollte sich jetzt ranhalten. Bürokratie ist halt immer noch Bürokratie.

Ausblick: Wie geht’s weiter?

Ob weitere Zahlungen folgen, bleibt offen. Derzeit gibt’s keine Hinweise darauf, dass das Insolvenzvermögen noch größere Überraschungen birgt. Aber wer weiß? Manchmal taucht ja doch noch was auf, das den Topf etwas füllt. Bis dahin bleibt die Situation für die Gläubiger unbefriedigend. Ein klassischer Fall von „Lieber wenig als gar nichts“.

Trotzdem – dieser kleine Schritt wirkt wie ein Signal. Vielleicht nicht unbedingt ein positives, aber immerhin ein Zeichen, dass es vorangeht. Auch wenn’s nur im Schneckentempo ist. Für die Betroffenen mag das ein schwacher Trost sein. Aber besser als gar keiner.

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